Risiken von Aktien und ETFs
Teil des Lernpfads: Von null zum ersten Investment
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Wer in Aktien oder ETFs investiert, geht damit echte Risiken ein – bis hin zum Verlust des eingesetzten Geldes. Dieser Artikel zählt die wichtigsten Risikoarten systematisch auf: was sie bedeuten, wen sie treffen und was sich dagegen tun lässt. Nüchtern und möglichst vollständig, ohne Panikmache und ohne Verharmlosung. Die Chancen von Aktien und ETFs – warum Menschen dieses Risiko überhaupt eingehen – behandelt ausführlich der Artikel Warum Aktien und ETFs?; hier geht es bewusst um die andere Seite derselben Medaille.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktien und ETFs können im Wert schwanken und dauerhaft an Wert verlieren – bei einzelnen Unternehmen bis hin zum Totalverlust.
- Neben dem Kursrisiko gibt es weitere Risikoarten: Währungs-, Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiko sowie bei manchen ETFs ein Kontrahentenrisiko.
- Wird ein Anbieter oder Broker insolvent, sind deine Wertpapiere durch Sondervermögen bzw. getrennte Verwahrung grundsätzlich geschützt – vor Kursverlusten schützt das aber nicht.
- Ein erheblicher Teil der Anlegerrisiken entsteht durch eigenes Verhalten, nicht durch den Markt allein.
- Streuung, ein langer Anlagehorizont und Wissen können Risiken verringern, aber nie vollständig beseitigen.
Kursrisiko und Marktrisiko: Schwankungen gehören dazu
Der Wert einer Aktie oder eines ETF-Anteils steht nicht fest, sondern bildet sich fortlaufend an der Börse neu (mehr dazu im Grundlagenartikel Börse und Kursbildung). Dieses Kursrisiko bedeutet: Der Wert deiner Anlage kann jederzeit steigen oder fallen – vorübergehend oder auch über lange Zeiträume. Die Finanzaufsicht BaFin formuliert das für Aktien so: „Aktien schwanken im Wert. Die Investition in Aktien erfordert Ihre Bereitschaft und Fähigkeit, höhere Risiken zu tragen, falls der Aktienwert vorübergehend oder dauerhaft sinkt." Für ETFs gilt sinngemäß dasselbe: „Ein ETF unterliegt dem Marktpreisrisiko. Der Wert eines ETFs hängt direkt davon ab, wie sich der Wert der Anlagegegenstände entwickelt" (Quellen jeweils: BaFin, siehe Quellenliste).
Ein Teil dieser Schwankung betrifft nicht nur ein einzelnes Unternehmen, sondern den Markt als Ganzes: Verschlechtert sich die gesamtwirtschaftliche Lage oder verändert sich die politische Situation eines Landes, wirkt sich das auf sehr viele Kurse gleichzeitig aus. Dieses Marktrisiko lässt sich nicht wegdiversifizieren: Auch ein sehr breit gestreuter ETF verliert an Wert, wenn ganze Märkte fallen. Diversifikation (mehr dazu im Artikel Diversifikation: nicht alles auf eine Karte) verringert das Risiko einzelner Unternehmenspleiten, nicht aber dieses Marktrisiko. Wie stark und wie unruhig solche Schwankungen im Detail ausfallen, beschreibt der Fachbegriff Volatilität – ein späterer Artikel in diesem Themenbereich vertieft ihn eigens.
Unternehmensspezifisches Risiko: bis zum Totalverlust
Kaufst du die Aktie eines einzelnen Unternehmens, trägst du zusätzlich zum Marktrisiko ein weiteres Risiko: dass sich ausgerechnet dieses eine Unternehmen wirtschaftlich schlecht entwickelt – unabhängig davon, wie der Gesamtmarkt läuft. Der Artikel Was ist eine Aktie? erklärt, warum Aktionärinnen und Aktionäre bei einer Insolvenz wirtschaftlich ganz hinten in der Reihe stehen: Zuerst werden alle Gläubiger bedient, erst danach – falls überhaupt noch etwas übrig ist – die Miteigentümer:innen. Im schlechtesten Fall wird eine Aktie vollständig wertlos. Die BaFin bringt das für Einzelaktien auf den Punkt: „Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig, kann die Aktie sogar wertlos werden und das von Ihnen investierte Geld wäre verloren."
Dieses unternehmensspezifische Risiko lässt sich – anders als das Marktrisiko – durch Streuung deutlich verringern: Verteilst du dein Geld auf viele Unternehmen statt auf eines, trifft dich die Pleite eines einzelnen Unternehmens nur noch anteilig. Genau das ist die Grundidee eines breit gestreuten ETFs (mehr dazu im Artikel Was ist ein ETF?). Die BaFin empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern deshalb ausdrücklich: „Streuen Sie Ihr Geld in verschiedene Papiere, um das Risiko zu mindern."
Beispiel (hypothetisch)
Angenommen, du investierst hypothetisch 1.000 Euro in Aktien eines einzigen Unternehmens, und dieses Unternehmen wird zahlungsunfähig: Im ungünstigsten Fall sind die vollen 1.000 Euro verloren. Verteilst du dieselben 1.000 Euro stattdessen hypothetisch auf einen breit gestreuten ETF mit sehr vielen unterschiedlichen Unternehmen, würde die Pleite eines einzigen dieser Unternehmen das Gesamtergebnis nur noch geringfügig verändern – das Marktrisiko für den gesamten ETF besteht davon unabhängig weiter.
Hypothetisches Rechenbeispiel zur Veranschaulichung. Die verwendeten Werte sind frei angenommen, keine Prognose und keine Anlageempfehlung; sie bilden keine tatsächlichen Konditionen ab. Tatsächliche Ergebnisse können erheblich abweichen; Verluste sind möglich. Kosten, Steuern und Inflation sind nicht oder nur vereinfacht berücksichtigt.
Währungsrisiko bei Werten aus dem Ausland
Investierst du in Unternehmen außerhalb des Euroraums – etwa in den USA oder in Großbritannien –, kommt ein weiteres Risiko hinzu: das Währungsrisiko. Der Wert deiner Anlage wird zunächst in der jeweiligen Landeswährung ermittelt, zum Beispiel in US-Dollar oder britischem Pfund, und erst danach in Euro umgerechnet. Verändert sich der Wechselkurs, wirkt sich das zusätzlich zur eigentlichen Kursentwicklung auf dein Ergebnis in Euro aus – in beide Richtungen: Ein für dich günstiger Wechselkurs kann eine Kurssteigerung verstärken, ein ungünstiger sie abschwächen oder sogar in einen Verlust in Euro verwandeln. Das gilt für Einzelaktien aus dem Ausland ebenso wie für ETFs, die solche Werte enthalten – ein weltweit anlegender Aktienindex wie der MSCI World Beispiel zur Veranschaulichung — keine Empfehlung. umfasst zum Beispiel überwiegend Unternehmen außerhalb des Euroraums, sodass dort mehrere Fremdwährungen gleichzeitig eine Rolle spielen.
Liquiditätsrisiko: nicht jederzeit zum fairen Preis handelbar
Liquidität beschreibt, wie leicht sich ein Wertpapier kaufen oder verkaufen lässt, ohne dass sich dadurch der Preis stark bewegt. Bei sehr häufig gehandelten Werten – etwa vielen bekannten Einzelaktien oder breiten ETFs – ist das in aller Regel unproblematisch. Bei selten gehandelten Werten, etwa kleineren Unternehmen oder ETFs auf schmale Nischenmärkte, kann es dagegen passieren, dass sich nicht sofort ein Käufer oder Verkäufer zu einem fairen Preis findet – die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs (Spread) fällt hier oft deutlich größer aus. Wie sich diese Spanne konkret auf deine Kosten auswirkt, rechnet der Artikel Kosten beim Handel: Ordergebühr, Spread, TER vor. Für Einsteiger:innen ist vor allem wichtig: Je bekannter und häufiger gehandelt ein Wert ist, desto geringer fällt dieses Liquiditätsrisiko in aller Regel aus.
Zinsänderungsrisiko: vor allem bei Anleihen-ETFs
Diese Website konzentriert sich auf Aktien und ETFs auf Aktien – der Vollständigkeit halber gehört an dieser Stelle aber ein kurzer Blick auf Anleihen dazu, weil manche ETFs statt Aktien Anleihen enthalten. Bei einer Anleihe leihst du einem Staat oder einem Unternehmen Geld gegen einen festen Zins. Steigt das allgemeine Zinsniveau am Markt, werden neu ausgegebene Anleihen mit dem höheren, aktuellen Zins für Anlegerinnen und Anleger attraktiver – ältere Anleihen mit niedrigerem, festgeschriebenem Zins verlieren dadurch tendenziell an Wert, wenn sie vor Fälligkeit weiterverkauft werden. Dieses Zinsänderungsrisiko betrifft in erster Linie Anleihen und Anleihen-ETFs, nicht Aktien-ETFs.
Kontrahentenrisiko bei synthetischen ETFs
Viele ETFs bilden ihren Index „physisch" nach: Sie kaufen die enthaltenen Wertpapiere tatsächlich. Manche ETFs nutzen dafür stattdessen ein Tauschgeschäft mit einem Vertragspartner – man spricht dann von einem Synthetischen ETF (mehr dazu vertieft der Artikel Arten von ETFs). Vereinfacht gesagt verspricht dabei ein Vertragspartner (Kontrahent) dem ETF die Wertentwicklung des Index, statt dass der ETF die Wertpapiere selbst hält. Kann dieser Vertragspartner seine Verpflichtung nicht erfüllen, entsteht ein zusätzliches Risiko, das rein physisch replizierende ETFs nicht haben: das Kontrahentenrisiko. Fondsregeln begrenzen dieses Risiko.
Für in Deutschland aufgelegte Fonds gilt dazu eine Obergrenze je Vertragspartner: Der rechnerisch angesetzte Betrag für das Kontrahentenrisiko eines Vertragspartners (im Gesetz „Anrechnungsbetrag" genannt) darf 5 Prozent des Fondsvermögens nicht überschreiten – ist der Vertragspartner ein Kreditinstitut aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum oder aus einem Drittstaat mit als gleichwertig eingestufter Aufsicht, sind bis zu 10 Prozent zulässig (§ 27 Absatz 1 Derivateverordnung, erlassen auf Grundlage von § 197 Kapitalanlagegesetzbuch; Stand: Juli 2026, siehe Quellenliste). Sicherheiten, die der Vertragspartner stellt, dürfen von diesem Betrag abgezogen werden, müssen dafür aber gesetzliche Anforderungen erfüllen – unter anderem hohe Liquidität, börsentägliche Bewertung und eine vom Vertragspartner unabhängige Verwahrung (§ 27 Absatz 6 und 7 Derivateverordnung; Stand: Juli 2026). Zur Einordnung: Diese Vorschriften gelten für Fonds mit Sitz in Deutschland – viele in Deutschland angebotene ETFs sind in einem anderen EU-Staat aufgelegt und unterliegen dann den Fondsvorschriften ihres Sitzlandes. Die genannten Werte zeigen also die Größenordnung solcher gesetzlichen Begrenzungen, sind aber keine Aussage über jeden einzelnen ETF.
Für Einsteiger:innen reicht als Faustregel: Wer dieses zusätzliche Risiko von vornherein vermeiden möchte, kann sich gezielt für einen physisch replizierenden ETF entscheiden. Welche Replikationsart ein ETF nutzt, geht aus seinen Produktunterlagen hervor; die BaFin nennt als Unterlagen zu einem ETF unter anderem das Basisinformationsblatt und den Verkaufsprospekt (Quelle: BaFin, siehe Quellenliste). Wie du solche Unterlagen liest und welche weiteren Kriterien du bei der ETF-Auswahl prüfen solltest, ordnet der Artikel ETF auswählen: die Kriterien ein.
Anbieter- oder Brokerinsolvenz: Was mit deinem Depot passiert
Eine oft gestellte Sorge lautet: Was passiert mit meinem Geld, wenn die Fondsgesellschaft, der ETF-Anbieter oder mein Broker insolvent wird? Hier greift ein wichtiger Schutzmechanismus: das Sondervermögen. Das Vermögen eines Fonds oder ETFs – also die darin enthaltenen Wertpapiere – wird rechtlich getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwaltet (§ 92 Kapitalanlagegesetzbuch, siehe Quellenliste). Wird die Fondsgesellschaft insolvent, bleibt dein Fondsanteil davon grundsätzlich unberührt.
Ähnlich sieht es beim Broker aus, über den du dein Depot führst: Die dort verwahrten Wertpapiere – egal ob Aktien oder ETF-Anteile – gelten rechtlich als dein Eigentum und werden getrennt vom Vermögen des Brokers verwahrt; sie zählen deshalb grundsätzlich nicht zu seiner Insolvenzmasse (Details dazu ordnet der Artikel Was ist ein Broker – und brauche ich einen? ein). Anders ist die Lage nur beim Geld auf deinem Verrechnungskonto: Dieses Guthaben fällt grundsätzlich unter die gesetzliche Einlagensicherung, die in der Regel bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank greift (Stand: Juli 2026; siehe BaFin-Verbraucherinformation zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Quellenliste).
Was in keinem Fall versichert ist
So wichtig diese Schutzmechanismen sind – sie werden häufig missverstanden. Sondervermögen, getrennte Verwahrung und Einlagensicherung schützen dich ausschließlich davor, dass ein Anbieter, eine Fondsgesellschaft oder ein Broker insolvent wird und dabei dein Vermögen verschwindet. Sie schützen dich nicht davor, dass der Wert deiner Aktien oder ETF-Anteile sinkt, weil sich die zugrunde liegenden Unternehmen oder Märkte schlechter entwickeln als erhofft. Für Kursverluste, Marktrückgänge oder eine Unternehmensinsolvenz gibt es keine Versicherung und keinen vergleichbaren Schutzmechanismus: Dieses Risiko trägst grundsätzlich du selbst. Genau das unterscheidet Aktien und ETFs von einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto, bei dem die Bank dir einen bestimmten Betrag zurückschuldet (mehr dazu im Artikel Warum Aktien und ETFs?).
Das Risiko, das du selbst mitbringst
Ein Risiko wird in Übersichten wie dieser leicht übersehen, weil es nicht am Produkt selbst hängt: dein eigenes Verhalten. Ein erheblicher Teil realer Anlegerverluste entsteht nicht durch den Markt allein, sondern durch Entscheidungen wie Panikverkäufe in fallenden Märkten, ständiges Kaufen und Verkaufen, das Nachlaufen von Trends oder Tipps, oder Investitionen in Produkte, die nicht wirklich verstanden wurden. Ein eigener Artikel dieser Website zählt die typischen Fehler auf, die Einsteiger:innen dabei immer wieder machen: Typische Anfängerfehler. Welche psychologischen Mechanismen dahinterstecken – etwa die Neigung, Verluste stärker zu gewichten als gleich große Gewinne –, vertieft ein späterer Artikel in diesem Themenbereich.
Risiken verringern: Zeit, Streuung und Wissen
Keiner der genannten Punkte lässt sich vollständig aus der Welt schaffen – aber drei Hebel können das Gesamtrisiko spürbar verringern:
- Zeit: Ein langer Anlagehorizont gibt zwischenzeitlichen Verlusten Gelegenheit, sich wieder auszugleichen – eine Garantie ist das nicht, aber ein struktureller Vorteil gegenüber kurzen Zeiträumen. Wie der Zeitfaktor beim Investieren wirkt, erklärt der Artikel Zinseszins verstehen.
- Streuung: Diversifikation über viele Unternehmen, Branchen und Regionen verringert das unternehmensspezifische Risiko deutlich – das Marktrisiko bleibt davon unberührt bestehen. Mehr dazu im Artikel Diversifikation: nicht alles auf eine Karte.
- Wissen: Wer versteht, was er oder sie besitzt und welche Risiken damit verbunden sind, trifft in stürmischen Marktphasen eher überlegte statt panische Entscheidungen. Das ist der eigentliche Zweck dieser Website.
Alle drei Hebel verringern Risiko – keiner beseitigt es vollständig, und keiner ersetzt eine ehrliche Prüfung, ob Investieren gerade der richtige Schritt für dich ist (dazu mehr im Artikel Bin ich bereit zu investieren? im Bereich Vor dem Start dieser Website).
| Risikoart | Betrifft vor allem | Was hilft, es zu verringern |
|---|---|---|
| Kursrisiko / Marktrisiko | Aktien und ETFs gleichermaßen | Langer Anlagehorizont – verschwindet aber nie ganz |
| Unternehmensspezifisches Risiko (bis Totalverlust) | Vor allem Einzelaktien | Streuung über viele Unternehmen (Diversifikation) |
| Währungsrisiko | Werte außerhalb des Euroraums | Bewusste Entscheidung – ganz vermeiden lässt es sich nur ohne Auslandswerte |
| Liquiditätsrisiko | Selten gehandelte Werte/Nischenprodukte | Bekannte, häufig gehandelte Werte bevorzugen |
| Zinsänderungsrisiko | Vor allem Anleihen-ETFs | Bewusste Kenntnis der ETF-Zusammensetzung |
| Kontrahentenrisiko | Synthetische ETFs | Physisch replizierende ETFs wählen |
| Eigenes Verhalten | Alle Anlegerinnen und Anleger | Wissen, feste Regeln, Vorbereitung auf Krisen |
Merksatz
Aktien und ETFs sind mit echten Risiken verbunden – von Kursschwankungen bis zum Totalverlust bei einzelnen Unternehmen. Sondervermögen und getrennte Verwahrung schützen dich vor einer Anbieter- oder Brokerinsolvenz, nicht aber vor Kursverlusten. Zeit, Streuung und Wissen können diese Risiken verringern, aber nie vollständig beseitigen.
Was du jetzt tun kannst
Wie du vor dem ersten Investment ehrlich prüfst, ob deine persönliche Situation überhaupt dafür geeignet ist, erklärt der Artikel Bin ich bereit zu investieren?. Welche konkreten Fehler Einsteiger:innen dabei immer wieder machen – und wie du sie vermeidest –, zeigt Typische Anfängerfehler. Und wie du dein Geld sinnvoll streust, statt alles auf eine Karte zu setzen, vertieft Diversifikation: nicht alles auf eine Karte.
Quellen
- BaFin: Aktien – Abgerufen: Juli 2026.
- BaFin: ETFs – Abgerufen: Juli 2026.
- BaFin: Einlagensicherung und Anlegerentschädigung – Abgerufen: Juli 2026.
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 92 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) – Sondervermögen – Abgerufen: Juli 2026.
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 197 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) – Gesamtgrenze; Derivate; Verordnungsermächtigung – Abgerufen: Juli 2026.
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 27 Derivateverordnung (DerivateV) – Anrechnungsbetrag für das Kontrahentenrisiko – Abgerufen: Juli 2026.
Risiko
Geldanlage in Aktien und ETFs ist mit Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals verbunden. Diese Website vermittelt allgemeines Wissen — sie bietet keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Empfehlungen zu konkreten Produkten. Triff Anlageentscheidungen erst, wenn du sie selbst verstanden hast.
Keine Anlageberatung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und Bildung. Er stellt keine Anlageberatung und keine Anlageempfehlung dar und berücksichtigt nicht deine persönlichen Verhältnisse. Die Entscheidung über eine Geldanlage triffst du eigenverantwortlich; ziehe bei Bedarf eine qualifizierte, zugelassene Beratung hinzu. Die Betreiberin/der Betreiber ist nicht als Finanzberater/in zugelassen.
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Über die Autorin/den Autor
Matthias Lamprecht
Privatanleger mit über 10 Jahren Erfahrung; schreibt aus Einsteiger-Perspektive.